Mit der Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) möchte die EU die Wasserqualität erhöhen. Im Fokus steht dabei Phosphor, ein wichtiger Dünger in der Landwirtschaft aber unter Umständen ein Problem in Flüssen und Seen. Zu viel davon führt zu Überdüngung und in der Folge zu Algenblüten, Sauerstoffmangel und dem Absterben von Wasserorganismen.
KARL verpflichtet die Betreiber von Kläranlagen dazu, Phosphor aus Klärschlamm zurückzugewinnen. Umgesetzt wird die Richtlinie schrittweise, mit verschiedenen Fristen für größere und kleinere Anlagen.
Als Folge der Umsetzung der EU-Richtlinie verpflichtet die deutsche Klärschlammverordung Betreiber von Kläranalgen schrittweise ab 2029 dazu, Phosphor aus dem Schlamm oder seiner Verbrennungsasche zurückzugewinnen, wenn der Gehalt bezogen auf die Trockenmasse zwei Prozent oder mehr beträgt. Gleichzeitig tritt ein Verbot in Kraft, den Klärschlamm direkt als Dünger in der Landwirtschaft zu verwenden.
Für Kommunen bedeutet das Handlungsbedarf. Die Monoverbrennung bietet eine langfristig sichere Lösung – sie reduziert Schadstoffe, erfüllt gesetzliche Vorgaben und ermöglicht die Rückgewinnung von Phosphor. So wird aus Abfall ein Wertstoff und aus Entsorgung eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen.