Fragen & Antworten

Bei der Verbrennung werden Schadstoffe wie organische Stoffe, Mikroplastik und Keime zerstört. Die gasförmigen Schadstoffe und flüchtigen Schwermetalle werden bei der Rauchgasbehandlung aus der Abluft gefiltert.

Die Klärschlammverordnung vom Oktober 2017 sowie die 2018 in Kraft getretene Düngeverordnung (in Reaktion und Umsetzung der EU-Nitratverordnung) sehen ein Ende der Ausbringung von Klärschlamm in der Landwirtschaft vor. Die Mitverbrennung von Klärschlamm in Kraftwerken, Abfallverbrennungsanlagen und Zementwerken wird ebenfalls mittelfristig untersagt.

Gründe dafür:

  • Rückgewinnung von immer knapper werdendem Phosphor
  • der häufig zu hohe Stickstoffanteil, der in den Boden eingebracht wird und unser Trinkwasser belastet
  • die im Klärschlamm enthaltenen Schwermetalle haben Einfluss auf die angepflanzten Produkte
  • Krankheitserreger & Medikamentenreste haben Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit
  • bei der landwirtschaftlichen Ausbringung vom Klärschlamm entsteht u. a. auch Methan, was 25x klimawirksamer ist als CO2

Die Behandlung von Klärschlamm ist eine „daseins­sichernde Aufgabe“. Das bedeutet, dass die Behandlung für die Zukunft der Menschheit überlebens­notwendig ist. 

Warum ist das so? 

Im Klärschlamm, der von uns allen erzeugt wird (und der sich auch nicht durch geänderte Lebensgewohnheiten wesentlich reduzieren ließe), enthält Phosphor. Phosphor ist eine überlebensnotwendige Substanz für Menschen, Tiere und Pflanzen. Die natürlich auf der Erde vorkommenden Phosphor-Vorräte sind begrenzt und die Haupt­lager­stätten befinden sich in politisch instabilen Regionen der Erde. Man geht davon aus, dass in ca. 30 Jahren der Aufwand zur bergbaulichen Phosphorgewinnung deutlich steigen wird, wenn die schadstoffarmen Lagerstätten erschöpft sind. Der Aufbereitungsaufwand des verunreinigten Phosphors steigt dann merklich und damit auch die Kosten z.B. für die Nahrungsmittelproduktion.

Zur Reduzierung und Vernichtung der enthaltenen Schadstoffe wird der Klärschlamm in sogenannten Klärschlamm-Mono-Verbrennungs­anlagen verbrannt. Diese Mono­verbrennungs­anlagen unterliegen, wie alle anderen größeren Verbrennungs­anlagen, sehr strikten Emissions­richtlinien und Gesetzen.

Klärschlamm unterliegt ab dem Verlassen der Kläranlage dem Abfallrecht, was sich auch durch die Zuteilung einer Abfallschlüsselnummer widerspiegelt. 

Somit handelt es sich bei einer Klärschlammverbrennung rechtlich gesehen immer um eine Abfallverbrennung. Folglich gelten die Vorgaben der 17. Bundes-Immission-Schutzverordnung (BImSchV), die sehr strenge Grenzwerten die für alle Abfall­verbrennungs­anlagen festschreibt. 

Das bei der Verbrennung abgegebene CO2 stammt fast ausschließlich aus dem sogenannten kleinen CO2-Kreislauf und gilt damit als klimaneutral, ähnlich wie die Holzverbrennung.

Die Anlage in Breitenhart besteht im Wesentlichen aus:

  • einer geschlossenen und abgesaugten Klär­schlamm­annahme/-lagerung
  • einer Klärschlamm­trocknungs­anlage, bei der die Trocknungs­abluft nach
    einer sauren Abluft­wäsche gereinigt über einen Kamin abgeleitet werden und
  • der eigentlichen Klärschlamm-Mono-Verbrennung, die die gemäß der 17. BImSchV  gereinigten Abgase über einen kleinen Kamin ableitet.
  • Zudem ist die Anlage klein und entspricht einem dezentralen Entsorgungs­konzept.

Bezogen auf die Staub-Emmissions­fracht der Klärschlamm-Verbrennungs­anlage pro Stunde entspricht dies bei gleicher Staubmenge der Emmission von ungefähr 50 Kachelöfen. Bezogen auf die CO-Emmissionsfracht der Klärschlamm-Verbrennungs­anlage pro Stunde entspricht dies bei gleicher CO-Menge der Emmission von nur ungefähr 30 Kachelöfen. (Vergleichsbasis: Kachelofen mit ca. 8 kW Heizleistung)

Die trockene Rauch­gas­reinigung in Breitenhart wird seit Jahrzehnten in zahlreichen Abfall­verbrennungs­anlagen eingesetzt. Die erprobte Lösung sorgt dafür, dass die gesetzlichen Grenzwerte laut den Emissions­richtlinien der 17. Bundes-Immission-Schutzverordnung (17. BImSchV) mindestens sicher eingehalten, in der Regel sogar unterschritten werden. 

Wie der Name schon sagt, fallen bei der trockenen Rauch­gas­reinigung keine belasteten Abwässer an. Im Gegensatz dazu fallen bei der nassen Rauch­gas­reinigung Abwässer an, die entsorgt werden müssen. Der Standort Breitenhart ist als abwasserfreie Anlage umgesetzt; deshalb wurde das abwasserfreie Verfahren der trockenen Rauch­gas­reinigung ausgewählt.

Die regional anfallenden Klär­schlämme werden sicher und zu langfristig vertretbaren Kosten klimaneutral verwertet. Durch die thermische Behandlung des Klärschlamms werden Schadstoffe im Klärschlamm, die bisher unbehandelt landwirtschaftlich ausgebracht wurden, zerstört. Der mit der Asche rückgewonnene Phosphor kann regional zu Dünger aufbereitet und eingesetzt werden und sichert somit einen erheblichen Anteil des Phosphorbedarfs langfristig ab.

Durch die Anlage in Breitenhart werden Arbeitsplätze auf der Anlage und verbundenen Gewerbebetrieben geschaffen und langfristig abgesichert.

Phosphor wird der für die Nahrungserzeugung dringend benötigt. Die thermische Klärschlammverwertung in Breitenhart produziert eine phosphor­angereicherte, schadstoff­abgereicherte Wertstoffasche. Aus dieser Asche wird Dünger mit hohem Phosphorgehalt erzeugt, der für eine gesicherte Nahrungsmittelproduktion unerlässlich ist. Durch dezentrale Anlagen, wie die in Breitenhart, wird sichergestellt, dass die Phosphor-Versorgung regional erfolgt und nicht in den Händen weniger großer Unternehmen liegt.

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